Impfpflicht im Gesundheitswesen

08.01.2023

Am 10. Dezember 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat eine COVID-19-Impfpflicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen (Kliniken, Praxen, Pflegeeinrichtungen usw.), die am 16. März 2022 in Kraft trat. Offiziell ging es dabei um eine "wirksame Bekämpfung des Infektionsgeschehens" und den "Schutz vulnerabler Gruppen". In Wirklichkeit ging es aber darum, gegenüber den Betroffenen eine gigantische Drohkulisse aufzubauen. In einem mir vorliegenden Schreiben unserer Landesregierung an alle Gesundheitsämter wird das gewünschte Procedere beschrieben. Dabei schossen einige Bundesländer über das im (inzwischen weggefallenen) § 20a Infektionsschutzgesetz hinaus und schalteten eigenmächtig vor einem vom Gesetz vorgegeben Bußgeldrahmen von bis zu 2.500 Euro noch Strafgelder in Höhe von bis zu 1.500 Euro. Gerade in Fällen, bei denen beide Partner im Gesundheitswesen beschäftigt sind (was gar nicht so selten vorkommt) ging es also um nicht weniger als die berufliche Existenz - ein von der Politik bewusst eingesetztes Element im Vorgehen gegen die unsolidarischen Ungeimpften. Nicht alle haben diesem psychischen Druck standhalten können und ließen sich (eigentlich gegen ihren Willen) impfen. Es war anfangs völlig unklar, wie sich die Gesundheitsämter verhalten würden, doch viele haben bis zum Schluß am 31.12.2022 dem Druck standgehalten, wobei etliche das (sich durch notorische Personalknappheit auszeichnende) Gesundheitssystem verlassen haben - vermutlich für immer. Immerhin über 200.000 Mitarbeiter im Gesundheitswesen haben den Gesundheitsämtern keinen Nachweis vorgelegt - und dies bis zur letzten Minute des Jahres durchgezogen. Respekt und Dank allen Kolleginnen und Kollegen, die soviel Rückgrat gezeigt!

Dieses Vorgehen der Regierung ist aus mehreren Gründen schlichtweg skandalös:

  1. Noch bevor dieses Gesetz in Kraft trat hatte sich längst die Omikron-Variante ausgebreitet. Damit musste eigentlich jedem Entscheidungsträger klar geworden sein, dass dieses Gesetz zumindest keinen Schutz vulnerabler Gruppen gewährleisten konnte, denn außer den sog. "Experten" und Politikern konnte jeder mit gesundem Menschenverstand feststellen, dass eine Impfung nicht vor einer Infektion und der Ansteckung Anderer schützte. Auch an einigen meiner Blogeinträgen lässt sich nachlesen, dass längst entsprechende Forschungsberichte vorlagen.
  2. Dass sich vulnerable Gruppen in somatischen Kliniken, Seniorenheimen und Betreuungseinrichtungen und befinden, ist ja noch nachvollziehbar. Das Gesetz dann aber auch auf Zahnarzt-, Kinderarzt-, Ergotherapie- und  Physiotheapiepraxen etc. auszuweiten ist aber nicht mehr ganz verständlich.
  3. Die durch einzelne Bundesländer verhängten Strafgelder wurden unmittelbar nach deren Umsetzung durch Gerichte gekippt und zeigen einmal mehr, wie juristische Aspekte im Vorfeld schlichtweg ignoriert wurden. Immerhin zeigte sich nach dem Totalausfall des Bundesverfassungsgericht, dass die politischen Seilschaften gottlob nicht bis in die untergeordneten Behörden reichten.
  4. Was für eine Verschwendung von Ressourcen! Die Mitarbeiter der Gesundheitsämter hatten sicherlich andere Dinge zu tun, als Tausende von Briefen wieder und wieder zu versenden. Dabei war vielen Mitarbeitern die Sinnlosigkeit ihres Tuns durchaus bewusst.
    Aber die Umsetzung dieses unsäglichen Gesetzes beschäftigte nicht nur die Betroffenen, sondern auch zahlreiche Rechtsanwälte und Gerichte - als ob die nichts Wichtigeres zu tun hätten. Wieviel wertvolle Zeit, Geld und Nerven hat dieses Gesetz verbrannt? Wieviele unnötigen Arbeitsausfälle hat es gegeben, weil der psychische Druck vielen einfach die Kraft zum Arbeiten genommen hat?
  5. Es ist nicht nachvollziehbar, wie unterschiedlich nicht nur in den einzelnen Bundesländern, sondern auch in den unterschiedlichen Gesundheitsämtern dieses Gesetz umgesetzt wurde. Während sich Rheinland-Pfalz durch hohe Bußgeldzahlungen hervortat, lehnten andere Bundesländer wie Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern dies eher ab. So stellte der Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Universität Köln mit klaren Worten fest:
    "Das jetzige Gesetz über die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein einziger Murks mit Ansage. So wie es ist, sollte das Gesetz auf keinen Fall bleiben...Schon bei der Beratung des Gesetzes waren die Schwächen bekannt. Aber das hat die politisch Verantwortlichen nicht interessiert, weil der politische Betrieb leider zu oft nur an symbolischen Gesten interessiert ist und nicht an praktischer Effektivität."
  6. Das Resultat: Aderlass im Gesundheitswesen durch abgewanderte oder völlig demotivierte Mitarbeiter. Polarisierung in den Behandlungsteams und in der Gesellschaft. Gebracht hat es de facto überhaupt nichts! Unser Gesundheitssystem ist dadurch sicherlich nicht besser geworden. Das Bundesgesundheitsministerium dagegen bewertet die Entwicklung der Impfquoten durch das Gesetz durchweg positiv. Man muss falsche Dinge einfach nur oft genug behaupten, um sie in der Gesellschaft zu verankern. Die Begründung für das Auslaufen der Impfpflicht: das Aufkommen neuerer Virusvarianten mit nachlassendem Fremdschutz... Sorry, aber genau das war alles bereits zum Jahresbeginn bekannt! Und dafür diese ganze Schikane, dieser ganze Aufwand? Man kann eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln.

Vielleicht sollte man diesem ganzen Wahnsinn gegenüberstellen, dass seit Pandemiebeginn von der Bundesregierung etwa 800 Millionen (!) Impfdosen geordert wurden und bezahlt werden müssen. Dabei müsste jedem normal denkenden Menschen auffallen, dass dies um ein Vielfaches mehr ist, als jemals im Rahmen des Mindesthaltbarkeitsdatums an 80 Millionen Einwohner verimpft werden können. Gigantische Summen hat unser Stadt für (überteuerte) Masken, (überteuerte) PCR-Tests und (überteuerte) Impfstoffe ausgegeben.

Worum geht es hier in Wirklichkeit? Vielleicht hilft ein Blick auf den Umsatz im deutschen Pharma-Gesamtmarkt von 2006 bis zum 3. Quartal 2022 - in Milliarden Euro. (Quelle). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

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